Allgemeine Mietbedingungen zur Gastaufnahme
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie aller für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
Die Ferienwohnungen Achners in der
Frickenstraße 5, 82494 – Krün sowie Walchenseestraße 16 a, 82499 Wallgau,
stehen den Gästen ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung.
Die Unter-Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.
Die im Mietvertrag maximal angegebene Personenanzahl darf nicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie die gültigen Hygiene-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung bzw. der Bayerischen Staatsregierung (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/).
§ 2 Vertragsabschluss, -partner
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrages des Gastes durch die Immobilienverwaltung Achner zustande. Durch Buchung des Gastes beim Gastgeber ist der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich und bedarf keiner Form, mit der Folge, dass auch mündliche sowie telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Dem Gastgeber steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Mündliche und telefonische Bestätigungen sind somit auch dann verbindlich und führen zu einem Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser für den Gast der Immobilienverwaltung Achner gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist auf das angegebene Konto des Gastgebers
direkt bei Buchung zu überweisen.
Die Restzahlung ist spätestens binnen 4 Wochen (28 Tage) vor gebuchtem Aufenthalt direkt auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.
Die Kurtaxen der Gemeinden Krün und Wallgau sind im Mietpreis bereits enthalten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Ein angemessenes Handtuch- sowie Bettwäschepaket ist im Mietpreis für beide Ferienwohnungen gleichermaßen enthalten.
Dieses beinhaltet für den Standort Wallgau entsprechend Bettwäsche für vier Schlafplätze, vier kleine Handtücher, vier große Handtücher sowie entsprechenden Geschirrtüchern.
Für Krün beinhaltet das Handtuch sowie Bettwäschepaket entsprechend der gebuchten Personenanzahl bzw. bei maximaler Personenbelegung (5 Personen) Bettwäsche für fünf Schlafplätze, fünf kleine Handtücher, fünf große Handtücher sowie entsprechenden Geschirrtüchern.
Diese Pakete können nach individueller Anfrage gegen ein zusätzliches Entgelt erweitert werden.
Zwischenreinigungen bei längeren Aufenthalten ab dem 22 Tag können vereinbart werden.
Die auf der Homepage kommunizierten Ausstattungsmerkmale (Möbel, Fotos, Grundrisse, Texte) dienen dem Gast als Orientierungshilfe. Wir behalten uns eine Änderung der Ausstattung in Bezug auf die oben aufgeführten Punkte, sofern Sie gleicher Art und Güte sind, vor.
Es herrscht ein striktes Rauchverbot in allen Ferienhäusern. Ebenso ist es in allen Wohnräumen und auf dem gesamten Grundstück untersagt Feuerstellen zu errichten. Dies gilt auch für Kerzen oder andere schwelende und leicht entzündliche Brandherde (Grillplatz etc.).
§ 4 Anreise und Abreise
Die Mietobjekte stehen dem Gast in endgereinigtem sowie vertragsgemäßem Zustand ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise sind dem Gastgeber alle Räume in besenreinen Zustand bis spätestens 10:00 Uhr zur Endreinigung zu übergeben.
Ohne besondere Vereinbarung hat die Anreise des Gastes bis zum oben genannten Zeitpunkt jedoch bis spätestens 22:00 Uhr zu erfolgen. Falls die Anreise nur zu einem späteren Zeitpunkt als 22:00 Uhr möglich ist, ist dies dem Gastgeber bis 18:00 Uhr anzuzeigen.
Bei entsprechender Nichtanreisen des Gastes und somit einhergehender Nichtbelegung der Zimmer greifen die Bestimmungen für Rücktritt entsprechend derAllgemeine Mietbedingungen zur Gastaufnahme. Bei unverschuldeten Gründen (vertraglicher oder gesetzlicher Natur) einer verspäteten Ankunft hat der Gast für solche Zeiten keine Kompensationszahlungen zu leisten.
§ 5 Rücktrittsrecht des Gastes
Ein Rücktritt des Mietvertrages ist dem Gastgeber schriftlich 4 Wochen vor vereinbartem Ankunftsdatum (28 Tage) anzuzeigen. Bei Rücktritt innerhalb der 4 Wochenfrist behaltet sich der Gastgeber Auslagen für entgangenen Gewinn sowie anderweitigen Aufwendungen vor, wie folgt:
Rücktritt ab dem 27. Tag vor Reiseantritt: 25%
Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 50%
Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75%
Rücktritt ab dem 7 Tag vor Reiseantritt: 95%
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
§ 6 Rücktritt des Gastgebers
Das Vertragsverhältnis kann vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Gast trotz vorangegangener Mahnung die vereinbarten Anzahlungen sowie Restzahlungen nicht fristgemäß leistet oder in dem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Gastgeber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnis nicht zuzumuten ist. In diesem Fall ist der Gastgeber berechtigt vom Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstanden Aufwendungen und des entgangenen Gewinns zu verlangen.
§ 7 Vertragsaufhebung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Es besteht Anspruch auf eine außergewöhnliche Kündigung beider Seiten, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden beide Vertragsparteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet die Objekte samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Bei einer schuldhaften Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder der Gebäude sowie deren zugehörigen Gebäudeanlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden.
Sollten Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Mietobjekte auftreten ist der Gast dazu verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung dieser Störung beizutragen. oder den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber eventuelle Mängel der Mietobjekte unverzüglich zu melden.
Unterlässt der Gast die oben aufgeführte Unterrichtung so stehen Ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung (insbesondere kein Anspruch auf Mietminderung) zu.
Alle Häuser sind mit einer Fußbodenheizung versehen und werden mittels Wandthermostaten von Stufe 1 (niedrig) – 6 (hoch) angesteuert. Die Fußbodenheizungen können je nach Außentemperatur Vorlaufzeiten von mehreren Stunden benötigen. Der Gast wird daher angehalten dies miteinzuplanen.
Bei Abreise sind persönliche Gegenstände des Gastes zu entfernen. Ferner ist der Hausmüll in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
§ 9 Tierhaltung
Tiere insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind in beiden Häusern nicht gestattet.